Revisionssichere Archivierung bedeutet, dass geschäftliche Dokumente, Belege und Unterlagen digital so gespeichert werden, dass sie im Nachhinein nicht unbemerkt verändert oder gelöscht werden können. Diese Archivierung muss den Vorgaben der GoBD sowie den steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen aus HGB und AO entsprechen.
Wichtige Grundsätze der Revisionssicherheit sind:
✅ Unveränderbarkeit
✅ Nachvollziehbarkeit
✅ Vollständigkeit
✅ Richtigkeit
✅ Verfügbarkeit
Diese Prinzipien gelten für alle Änderungen am Dokument – jede Aktion muss dokumentiert und überprüfbar sein. Zusätzlich gibt es weitere Vorgaben:
Zeitnahe Archivierung: Geschäftsvorgänge müssen zügig digital abgelegt werden. Zahlungsein- und -ausgänge sind täglich zu erfassen, bei elektronischen Transaktionen gilt eine Frist von maximal 10 Tagen.
Sicherer Schutz vor Verlust: Auch nicht ständig benötigte Dokumente müssen sicher und geschützt gespeichert werden – etwa vor Löschung, Manipulation oder Diebstahl.
Konkret heißt das für Ihr Unternehmen: Jeder Buchungsvorgang muss lückenlos dokumentiert und korrekt archiviert werden. Alle Änderungen müssen transparent im Archivsystem nachvollziehbar bleiben. Eine revisionssichere Archivierung ist im Falle einer Prüfung zwingend erforderlich – Verstöße können zu Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.